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− | Das '''Statut des {{Vereins}}''' liegt noch in weiteren Fassungen vor: | + | Das '''Statut des {{Vereins}}''' ist die schriftlich niedergelegte Grundordnung des Vereins. Sie regelt unter anderem den Namen, Sitz und Zweck des Vereins, die Ordnung der Finanzen, die Organe des Vereins und die Details der Mitgliedschaft. |
− | * [[Statut (25.03.2008)|Änderungsfassung vom {{Datum|2008|3|25|nolink}}]]
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− | * [[Statut (19.04.2007)|Änderungsfassung vom {{Datum|2007|4|19|nolink}}]]
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− | * [[Statut (08.12.1998)|Änderungsfassung vom {{Datum|1998|12|8|nolink}}]]
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| + | ! Ältere Fassungen des Vereinsstatuts: |
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| + | * [[Statut (16.04.2009)|{{Datum|2009|4|16|nolink}}]] |
| + | * [[Statut (25.03.2008)|{{Datum|2008|3|25|nolink}}]] |
| + | * [[Statut (19.04.2007)|{{Datum|2007|4|19|nolink}}]] |
| + | * [[Statut (08.12.1998)|{{Datum|1998|12|8|nolink}}]] |
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| __TOC__ | | __TOC__ |
− | Die aktuelle ''Änderungsfassung vom {{Datum|2009|4|16|nolink}}'' hat folgenden Wortlaut: | + | Die aktuelle ''Änderungsfassung vom {{Datum|2009|8|18|nolink}}'' hat den folgenden Wortlaut: |
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| == § 1 Name und Sitz == | | == § 1 Name und Sitz == |
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| # Die [[Mitgliederversammlung]]en, außer der Jahreshauptversammlung, sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. | | # Die [[Mitgliederversammlung]]en, außer der Jahreshauptversammlung, sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. |
| # Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Weitere Punkte können auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. | | # Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Weitere Punkte können auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. |
− | # Die Einladung zur Versammlung hat mindestens acht Tage vorher zu erfolgen, um allen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Alle Mitglieder sind persönlich einzuladen. | + | # Die Einladung zur Versammlung hat mindestens acht Tage vorher zu erfolgen, um allen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Alle Mitglieder sind schriftlich einzuladen. |
| # Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, dabei hat jedes Mitglied Sitz und Stimme. | | # Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, dabei hat jedes Mitglied Sitz und Stimme. |
| # Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, Stimmengleichheit gilt als abgelehnt. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder erforderlich. | | # Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, Stimmengleichheit gilt als abgelehnt. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienen Mitglieder erforderlich. |
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| #* beschließt Änderungen der Satzung, | | #* beschließt Änderungen der Satzung, |
| #* behandelt alle übrigen Punkte, bei denen vom Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung als notwendig erachtet wird | | #* behandelt alle übrigen Punkte, bei denen vom Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung als notwendig erachtet wird |
− | # Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder in seinem Auftrag von einem Vertreter geleitet. Über das Ergebnis ist ein Protokoll zu fertigen und allen Vorstandsmitgliedern zuzustellen. | + | # Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder in seinem Auftrag von einem Vertreter geleitet. Über das Ergebnis ist ein Protokoll zu fertigen und allen Vorstandsmitgliedern zuzustellen. Die Protokolle der Mitgliederversammlungen sind vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen. |
| # Bei entsprechendem Bedarf kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder bestellen. | | # Bei entsprechendem Bedarf kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder bestellen. |
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| # Zeitweilig mit besonderen Aufgaben beauftragte verantwortliche Mitglieder nehmen entsprechend der Notwendigkeit an den erweiterten Vorstandssitzungen teil. | | # Zeitweilig mit besonderen Aufgaben beauftragte verantwortliche Mitglieder nehmen entsprechend der Notwendigkeit an den erweiterten Vorstandssitzungen teil. |
| # Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. | | # Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. |
− | # Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig, über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen. | + | # Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig, über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen. Die Protokolle der Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen. |
| # Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre und erstreckt sich bis zur Neuwahl des Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig. | | # Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre und erstreckt sich bis zur Neuwahl des Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig. |
| # Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe einer Amtsperiode aus, muss für Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands bzw. kann für andere Vorstandsmitglieder durch die nächste Mitgliederversammlung ein Nachfolger gewählt werden. | | # Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe einer Amtsperiode aus, muss für Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands bzw. kann für andere Vorstandsmitglieder durch die nächste Mitgliederversammlung ein Nachfolger gewählt werden. |
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| # Von dem bei der Auflösung vorhandenen Vermögen sind etwaige Schulden des Vereins abzudecken. Die verbleibenden Mittel des Vereins sind der Stadt Leipzig zuzuführen. Die Stadt Leipzig hat diese Mittel ausschließlich für die Erhaltung und Pflege des Bismarckturmes zu verwenden. | | # Von dem bei der Auflösung vorhandenen Vermögen sind etwaige Schulden des Vereins abzudecken. Die verbleibenden Mittel des Vereins sind der Stadt Leipzig zuzuführen. Die Stadt Leipzig hat diese Mittel ausschließlich für die Erhaltung und Pflege des Bismarckturmes zu verwenden. |
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− | Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am {{Datum|2009|4|16|nolink}} vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen. | + | Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am {{Datum|2009|8|18|nolink}} vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen. |
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− | Leipzig, {{Datum|2009|4|16|nolink}} | + | Leipzig, {{Datum|2009|8|18|nolink}} |
Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am 18. August 2009 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen.