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| − | Das '''Statut des {{Vereins}}''' liegt noch in einer weiteren Fassung vor: | + | Das '''Statut des {{Vereins}}''' liegt noch in weiteren Fassungen vor: |
| | + | * [[Statut (19.04.2007)|Änderungsfassung vom 19. April 2007]] |
| | * [[Statut (08.12.1998)|Änderungsfassung vom 8. Dezember 1998]] | | * [[Statut (08.12.1998)|Änderungsfassung vom 8. Dezember 1998]] |
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| | __TOC__ | | __TOC__ |
| − | Die aktuelle ''Änderungsfassung vom 19. April 2007'' hat folgenden Wortlaut: | + | Die aktuelle ''Änderungsfassung vom 25. März 2008'' hat folgenden Wortlaut: |
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| − | == § 1 Name und Sitz == | + | == § 1 Name und Sitz == |
| − | # Der Verein trägt den Namen „{{Verein}}“. Er hat seinen Sitz in Lützschena-Stahmeln und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung“. | + | # Der Verein trägt den Namen „{{Verein}}“. Er hat seinen Sitz in Lützschena-Stahmeln und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung“. |
| | # Sitz des Vereins ist 04159 Leipzig/Lützschena-Stahmeln. | | # Sitz des Vereins ist 04159 Leipzig/Lützschena-Stahmeln. |
| | # Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | | # Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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| | # Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | | # Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
| | # Dem {{Verein}} wird unbefristet die Nutzung und Verwaltung des [[Turm]]es von der Gemeinde Lützschena-Stahmeln übertragen. Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Lützschena-Stahmeln liegen vor. | | # Dem {{Verein}} wird unbefristet die Nutzung und Verwaltung des [[Turm]]es von der Gemeinde Lützschena-Stahmeln übertragen. Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Lützschena-Stahmeln liegen vor. |
| − | # Zweck des Vereins ist die im öffentlichen Interesse liegende umfassende Rekonstruktion des Bismarckturmes mit dem Ziel, unter Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit den Turm als Begegnungsstätte der Öffentlichkeit zugängig zu machen. | + | # Zweck des Vereins ist die im öffentlichen Interesse liegende umfassende Rekonstruktion des Bismarckturmes mit dem Ziel, unter Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit den Turm als Begegnungsstätte der Öffentlichkeit zugängig zu machen. |
| − | # Der Verein fördert Traditionspflege, Heimatgeschichte, Naturschutz, Landschaftspflege, Wanderfreudigkeit und Umweltschutz, insbesondere durch | + | # Der Verein fördert Traditionspflege, Heimatgeschichte, Naturschutz, Landschaftspflege, Wanderfreudigkeit, Umweltschutz und Sport, insbesondere durch |
| − | #* Herausgabe einer informativen Broschüre und anderer populärwissenschaftlicher Literatur über die Geschichte des Turmes und des angrenzenden Wandergebietes | + | #* Herausgabe einer informativen Broschüre und anderer populärwissenschaftlicher Literatur über die Geschichte des Turmes und des angrenzenden Wandergebietes |
| − | #* eigene Durchführung von Turmbesteigungen für Reisegesellschaften, Wandergruppen usw. Verantwortliche hierfür werden jeweils vom [[Vorstand]] festgelegt, | + | #* eigene Durchführung von Turmbesteigungen für Reisegesellschaften, Wandergruppen usw. Verantwortliche hierfür werden jeweils vom [[Vorstand]] festgelegt, |
| | #* Veröffentlichung informativer und allgemein interessierender Beiträge in der hiesigen [[Pressespiegel|Tagespresse]]. | | #* Veröffentlichung informativer und allgemein interessierender Beiträge in der hiesigen [[Pressespiegel|Tagespresse]]. |
| − | # Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er arbeitet im Bereich der Gemeinde Lützschena-Stahmeln und der näheren Umgebung. | + | # Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er arbeitet im Gebiet nordwestlich von Leipzig und der näheren Umgebung. |
| − | # Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen werden. | + | # Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen werden. |
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| | == § 3 Mitgliedschaft == | | == § 3 Mitgliedschaft == |
| | # [[Mitgliedschaft|Mitglied]] des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden, die mindestens 18 Jahre alt und bereit ist, einen Beitrag zur Lösung der im § 2 genannten Aufgaben zu leisten. In begründeten Fällen ist auch ein Beitritt ab dem 16. Lebensjahr möglich. | | # [[Mitgliedschaft|Mitglied]] des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden, die mindestens 18 Jahre alt und bereit ist, einen Beitrag zur Lösung der im § 2 genannten Aufgaben zu leisten. In begründeten Fällen ist auch ein Beitritt ab dem 16. Lebensjahr möglich. |
| | # Der Antrag auf Beitritt ist schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten. Dieser beschließt über die Aufnahme und Eintragung in die Mitgliederkartei anläßlich der nächsten Vorstandssitzung. | | # Der Antrag auf Beitritt ist schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten. Dieser beschließt über die Aufnahme und Eintragung in die Mitgliederkartei anläßlich der nächsten Vorstandssitzung. |
| − | # Das Mitglied wird über die Aufnahme informiert und erhält die Mitgliedskarte. | + | # Das Mitglied wird über die Aufnahme informiert. |
| | # Den Mitgliedern steht der Verein in allen Angelegenheiten zur Verfügung, die sich aus dem Vereinsziel ergeben. | | # Den Mitgliedern steht der Verein in allen Angelegenheiten zur Verfügung, die sich aus dem Vereinsziel ergeben. |
| | # Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß, Ableben oder Auflösung des Vereins. | | # Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß, Ableben oder Auflösung des Vereins. |
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| | # Die [[Mitgliederversammlung]]en, außer der Jahreshauptversammlung, sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. | | # Die [[Mitgliederversammlung]]en, außer der Jahreshauptversammlung, sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. |
| | # Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Weitere Punkte können auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. | | # Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Weitere Punkte können auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. |
| − | # Die öffentliche Bekanntgabe bzw. Einladung zur Versammlung hat mindestens 8 Tage vorher zu erfolgen, um allen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Die Bekanntmachung der Jahreshauptversammlung erfolgt in einer der Jahreshauptversammlung vorangehenden Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder sind persönlich einzuladen. | + | # Die Einladung zur Versammlung hat mindestens 8 Tage vorher zu erfolgen, um allen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Alle Mitglieder sind persönlich einzuladen. |
| | # Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, dabei hat jedes Mitglied Sitz und Stimme. | | # Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, dabei hat jedes Mitglied Sitz und Stimme. |
| | # Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, Stimmengleichheit gilt als abgelehnt. | | # Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, Stimmengleichheit gilt als abgelehnt. |
| − | # Bei Änderungen des Statuts ist die Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder mit 50% Zustimmung erforderlich. Ist das nicht der Fall, so ist die Versammlung erneut einzuberufen, dann entscheidet die einfache Mehrheit unabhängig von der Teilnehmerzahl.
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| | # Beschlüsse über Statutenänderungen sind nur gültig und rechtskräftig nach Eintragung durch das Amtsgericht Leipzig in das Vereinsregister. | | # Beschlüsse über Statutenänderungen sind nur gültig und rechtskräftig nach Eintragung durch das Amtsgericht Leipzig in das Vereinsregister. |
| | # Die Mitgliederversammlung | | # Die Mitgliederversammlung |
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| | #* Erlöse aus dem Verkauf von Souvenirs, touristischer Literatur etc. | | #* Erlöse aus dem Verkauf von Souvenirs, touristischer Literatur etc. |
| | #* finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln entsprechend dem Vereinigungsgesetz | | #* finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln entsprechend dem Vereinigungsgesetz |
| − | # Die Finanzierung aller erforderlichen Baumaßnahmen zur Wiederherstellung des Turmes in seinem ursprünglichen Zustand unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften abzüglich den von den Vereinsmitgliedern erbrachten Eigenleistungen erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Lützschena-Stahmeln gemäß ihrem Haushalts- und Finanzplan. | + | # Die Finanzierung aller erforderlichen Baumaßnahmen zur Wiederherstellung des Turmes in seinem ursprünglichen Zustand unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften abzüglich den von den Vereinsmitgliedern erbrachten Eigenleistungen erfolgt durch die Stadt Leipzig gemäß ihrem Haushalts- und Finanzplan. |
| − | # Die Gemeinde sichert zu, einen ausreichenden Versicherungsschutz für den Bismarckturm zu gewährleisten. | + | # Die Stadt Leipzig sichert zu, einen ausreichenden Versicherungsschutz für den Bismarckturm zu gewährleisten. |
| − | # Der Kassierer hat das Kasse- und Rechnungswesen des Vereins zu führen. Alle Ausgaben sind vom Vorsitzenden gegenzuzeichnen, Geldeingänge sind rechtsverbindlich dem Verein zuzuführen. Der Kassierer handelt nach dem Sorgfaltsmaßstab wie in eigenen Angelegenheiten. | + | # Der Kassierer hat das Kasse- und Rechnungswesen des Vereins zu führen. Alle Ausgaben sind vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter gegenzuzeichnen, Geldeingänge sind rechtsverbindlich dem Verein zuzuführen. Der Kassierer handelt nach dem Sorgfaltsmaßstab wie in eigenen Angelegenheiten. |
| | # Der Kassierer ist verpflichtet, dem Vorsitzenden auf Verlangen alle Kasse- und Buchungsbelege zur Einsicht vorzulegen. | | # Der Kassierer ist verpflichtet, dem Vorsitzenden auf Verlangen alle Kasse- und Buchungsbelege zur Einsicht vorzulegen. |
| | # Für alle zu leistenden Zahlungen sind 3 Unterschriftsbevollmächtigte vorzusehen, deren Unterschriftsproben beim zuständigen Bankorgan zu hinterlegen sind. Für alle Zahlungsvorgänge (bar, Überweisung) sind stets 2 Unterschriften erforderlich. | | # Für alle zu leistenden Zahlungen sind 3 Unterschriftsbevollmächtigte vorzusehen, deren Unterschriftsproben beim zuständigen Bankorgan zu hinterlegen sind. Für alle Zahlungsvorgänge (bar, Überweisung) sind stets 2 Unterschriften erforderlich. |
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| | == § 7 Auflösung des Vereins == | | == § 7 Auflösung des Vereins == |
| − | # Die Auflösung des {{Vereins}} erfolgt durch Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung. Es müssen 2/3 der Mitglieder anwesend sein, davon sind 2/3 Ja-Stimmen erforderlich. | + | # Die Auflösung des {{Vereins}} erfolgt durch Mehrheitsbeschluß der Mitgliederversammlung nach § 4 Abs. 7. |
| − | # Die beschlossene Auflösung ist durch das Amtsgericht Leipzig zu genehmigen und zu bestätigen. | + | # Die beschlossene Auflösung ist durch das Amtsgericht Leipzig zu genehmigen und zu bestätigen. |
| | # Von dem bei der Auflösung vorhandenen Vermögen sind | | # Von dem bei der Auflösung vorhandenen Vermögen sind |
| | #* etwaige Schulden abzudecken | | #* etwaige Schulden abzudecken |
| − | #* die verbleibenden Mittel der Gemeinde an einen gemeinnützigen Verein der Gemeinde Lützschena-Stahmeln zuzuführen, der noch zu benennen ist und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Eine Aufteilung an die Mitglieder des Vereins ist ausgeschlossen | + | #* die verbleibenden Mittel des Vereins sind der Stadt Leipzig zuzuführen. Die Stadt Leipzig hat diese Mittel ausschließlich für die Erhaltung und Pflege des Bismarckturmes zu verwenden. |
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| − | Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am 19.04.2007 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen. | + | Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am 25.03.2008 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen. |
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| − | Lützschena-Stahmeln, am 19.04.2007<br />
| + | Leipzig, am 01.04.2008<br /> |
| − | Änderung 19.04.2007 | + | Änderung 25.03.2008 |
Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am 25.03.2008 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen.