27.11.2024

Mitgliederversammlung

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Mitgliederversammlungen sind gemäßder Vereinssatzung vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die erste Mitgliederversammlung des Bismarckturm-Vereins Lützschena-Stahmeln e. V. fand am 7. März 1997 statt.