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| Wie aus einem Schreiben des Leipziger Amtes für Statistik und Wahlen an den Sachgebietsleiter für Bauinvestitionen des Kulturamtes der Stadt Leipzig hervorgeht, war nach einer Anfrage des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung festgestellt worden, dass die damalige Gemeinde Lützschena dem Bismarckturm keine Hausnummer zugewiesen hatte. | | Wie aus einem Schreiben des Leipziger Amtes für Statistik und Wahlen an den Sachgebietsleiter für Bauinvestitionen des Kulturamtes der Stadt Leipzig hervorgeht, war nach einer Anfrage des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung festgestellt worden, dass die damalige Gemeinde Lützschena dem Bismarckturm keine Hausnummer zugewiesen hatte. |
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− | Da eine Hausnummer nach dem Ordnungs- und Orientierungsgrundsatz durchaus erwünscht war, wurde dem Turm auf der Grundlage des § 126 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 14 der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 12. Juni 2004) die Hausnummer ''Schrägweg 35'' zugewiesen. Mit der entsprechenden Hausmitteilung vom 13. Januar 2009 wurde diese Nummer im Liegenschaftskataster der Stadt Leipzig eingetragen. | + | Da eine Hausnummer nach dem Ordnungs- und Orientierungsgrundsatz durchaus erwünscht war, wurde dem Turm auf der Grundlage des § 126 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 14 der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (Amtsblatt der Stadt Leipzig vom {{Datum|2004|6|12}}) die Hausnummer ''Schrägweg 35'' zugewiesen. Mit der entsprechenden Hausmitteilung vom {{Datum|2009|1|13}} wurde diese Nummer im Liegenschaftskataster der Stadt Leipzig eingetragen. |
Version vom 5. Mai 2009, 12:40 Uhr
Im Januar 2009 wurde dem Lützschenaer Bismarckturm auf dem Flurstück 88b innerhalb der Gemarkung „Hänichen“ die Hausnummer Schrägweg 35 zugewiesen.
Wie aus einem Schreiben des Leipziger Amtes für Statistik und Wahlen an den Sachgebietsleiter für Bauinvestitionen des Kulturamtes der Stadt Leipzig hervorgeht, war nach einer Anfrage des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung festgestellt worden, dass die damalige Gemeinde Lützschena dem Bismarckturm keine Hausnummer zugewiesen hatte.
Da eine Hausnummer nach dem Ordnungs- und Orientierungsgrundsatz durchaus erwünscht war, wurde dem Turm auf der Grundlage des § 126 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 14 der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 12. Juni 2004) die Hausnummer Schrägweg 35 zugewiesen. Mit der entsprechenden Hausmitteilung vom 13. Januar 2009 wurde diese Nummer im Liegenschaftskataster der Stadt Leipzig eingetragen.