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− | Das '''Statut des Bismarckturm-Vereins Lützschena-Stahmeln e. V.''' in der Änderungsfassung vom 8. Dezember 1998 hat folgenden Wortlaut: | + | Das '''Statut des {{Vereins}}''' liegt noch in einer weiteren Fassung vor: |
| + | * [[Statut (08.12.1998)|Änderungsfassung vom 8. Dezember 1998]] |
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| + | __TOC__ |
| + | Die aktuelle ''Änderungsfassung vom 19. April 2007'' hat folgenden Wortlaut: |
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| == § 1 Name und Sitz == | | == § 1 Name und Sitz == |
− | # Der Verein trägt den Namen „{{Verein}}“. Er hat seinen Sitz in Lützschena-Stahmeln und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung“. | + | # Der Verein trägt den Namen „{{Verein}}“. Er hat seinen Sitz in Lützschena-Stahmeln und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung“. |
− | # Sitz des Vereins ist 04469 Lützschena-Stahmeln. | + | # Sitz des Vereins ist 04159 Leipzig/Lützschena-Stahmeln. |
| # Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | | # Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
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| # Die [[Mitgliederversammlung]]en, außer der Jahreshauptversammlung, sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. | | # Die [[Mitgliederversammlung]]en, außer der Jahreshauptversammlung, sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. |
| # Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Weitere Punkte können auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. | | # Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Weitere Punkte können auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. |
− | # Die öffentliche Bekanntgabe bzw. Einladung zur Versammlung hat mindestens 8 Tage vorher zu erfolgen, um allen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Die Mitgliederversammlungen werden im Amtsblatt der Gemeinde Lützschena-Stahmeln bekanntgemacht. Der Termin der nächsten Versammlung wird in der vorangegangenen Versammlung bekannt gegeben. Alle Mitglieder sind persönlich einzuladen. | + | # Die öffentliche Bekanntgabe bzw. Einladung zur Versammlung hat mindestens 8 Tage vorher zu erfolgen, um allen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Die Bekanntmachung der Jhreshauptversammlung erfolgt in einer der Jahreshuptversammlung vorangehenden Mitgliederversammlung. Alle Mitglieder sind persönlich einzuladen. |
| # Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, dabei hat jedes Mitglied Sitz und Stimme. | | # Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, dabei hat jedes Mitglied Sitz und Stimme. |
| # Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, Stimmengleichheit gilt als abgelehnt. | | # Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, Stimmengleichheit gilt als abgelehnt. |
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| # Die Mitgliederversammlung | | # Die Mitgliederversammlung |
| #* nimmt Berichte des Vorstandes entgegen und kann über diese verhandeln, | | #* nimmt Berichte des Vorstandes entgegen und kann über diese verhandeln, |
− | #* wählt den [[Vorstand]] und 3 Mitglieder zur Revision der Finanzen, | + | #* wählt den [[Vorstand]] und 2 Mitglieder zur Revision der Finanzen, |
| #* beschließt über die Entlastung des Vorstandes oder jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes, | | #* beschließt über die Entlastung des Vorstandes oder jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes, |
| #* berät und genehmigt die Jahresabrechnung und den Kassenvorschlag gemäß Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr, | | #* berät und genehmigt die Jahresabrechnung und den Kassenvorschlag gemäß Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr, |
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| #* behandelt alle übrigen Punkte, bei denen vom Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung als notwendig erachtet wird | | #* behandelt alle übrigen Punkte, bei denen vom Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung als notwendig erachtet wird |
| #* entlastet den Vorstand und den Kassierer. | | #* entlastet den Vorstand und den Kassierer. |
− | # Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder in seinem Auftrag von einem Vertreter geleitet. Über das Ergebnis ist ein Protokoll zu fertigen und allen Vorstandsmitgliedern zuzustellen. Das Protokoll wird durch den Schriftführer und einem Vorstandsmitglied unterzeichnet. | + | # Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder in seinem Auftrag von einem Vertreter geleitet. Über das Ergebnis ist ein Protokoll zu fertigen und allen Vorstandsmitgliedern zuzustellen. |
| # Bei entsprechendem Bedarf kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder bestellen. | | # Bei entsprechendem Bedarf kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder bestellen. |
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| == § 5 Vorstand == | | == § 5 Vorstand == |
− | # Der [[Vorstand]] besteht aus 5 Vereinsmitgliedern (= geschäftsführender Vorstand). | + | # Der [[Vorstand]] besteht aus 6 Vereinsmitgliedern (= geschäftsführender Vorstand). |
| # Zeitweilig mit besonderen Aufgaben beauftragte verantwortliche Mitglieder nehmen entsprechend der Notwendigkeit an den erweiterten Vorstandssitzungen teil. | | # Zeitweilig mit besonderen Aufgaben beauftragte verantwortliche Mitglieder nehmen entsprechend der Notwendigkeit an den erweiterten Vorstandssitzungen teil. |
| # Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. | | # Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. |
− | # Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig, über jede Vorstandssitzung ist Protokoll zu fertigen. | + | # Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig, über jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen. |
| # Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre und erstreckt sich bis zur Neuwahl des Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig. | | # Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre und erstreckt sich bis zur Neuwahl des Vorstandes. Wiederwahl ist zulässig. |
| # Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe einer Amtsperiode aus, ist ein neues Mitglied zu berufen, das durch die nächste Mitgliederversammlung zu wählen ist. | | # Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe einer Amtsperiode aus, ist ein neues Mitglied zu berufen, das durch die nächste Mitgliederversammlung zu wählen ist. |
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| # Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. | | # Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |
| # Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | | # Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
− | # Jährlich einmal oder auf besonders begründeten Antrag ist eine Kassenrevision durch die von der Mitgliederversammlung gemäß § 4 gewählte Revisionskommission durchzuführen. | + | # Jährlich einmal oder auf besonders begründeten Antrag ist eine Kassenrevision durch die von der Mitgliederversammlung gemäß § 4 (8) gewählte Revisionskommission durchzuführen. |
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| == § 7 Auflösung des Vereins == | | == § 7 Auflösung des Vereins == |
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| #* die verbleibenden Mittel der Gemeinde an einen gemeinnützigen Verein der Gemeinde Lützschena-Stahmeln zuzuführen, der noch zu benennen ist und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Eine Aufteilung an die Mitglieder des Vereins ist ausgeschlossen | | #* die verbleibenden Mittel der Gemeinde an einen gemeinnützigen Verein der Gemeinde Lützschena-Stahmeln zuzuführen, der noch zu benennen ist und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Eine Aufteilung an die Mitglieder des Vereins ist ausgeschlossen |
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− | Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am 10.01.1997 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen. | + | Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am 19.04.2007 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen. |
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− | Lützschena-Stahmeln, am 10.01.1997<br /> | + | Lützschena-Stahmeln, am 19.04.2007<br /> |
− | Änderung 08.12.1998 | + | Änderung 19.04.2007 |
Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am 19.04.2007 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen.