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| == § 2 Zweck des Vereins == | | == § 2 Zweck des Vereins == |
| # Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | | # Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
− | # Dem {{Verein}} wird unbefristet die Nutzung und Verwaltung des Turmes von der Gemeinde Lützschena-Stahmeln übertragen. Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Lützschena-Stahmeln liegen vor. | + | # Dem {{Verein}} wird unbefristet die Nutzung und Verwaltung des [[Turm]]es von der Gemeinde Lützschena-Stahmeln übertragen. Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Lützschena-Stahmeln liegen vor. |
| # Zweck des Vereins ist die im öffentlichen Interesse liegende umfassende Rekonstruktion des Bismarckturmes mit dem Ziel, unter Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit den Turm als Begegnungsstätte der Öffentlichkeit zugängig zu machen. | | # Zweck des Vereins ist die im öffentlichen Interesse liegende umfassende Rekonstruktion des Bismarckturmes mit dem Ziel, unter Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit den Turm als Begegnungsstätte der Öffentlichkeit zugängig zu machen. |
| # Der Verein fördert Traditionspflege, Heimatgeschichte, Naturschutz, Landschaftspflege, Wanderfreudigkeit und Umweltschutz, insbesondere durch | | # Der Verein fördert Traditionspflege, Heimatgeschichte, Naturschutz, Landschaftspflege, Wanderfreudigkeit und Umweltschutz, insbesondere durch |
| #* Herausgabe einer informativen Broschüre und anderer populärwissenschaftlicher Literatur über die Geschichte des Turmes und des angrenzenden Wandergebietes | | #* Herausgabe einer informativen Broschüre und anderer populärwissenschaftlicher Literatur über die Geschichte des Turmes und des angrenzenden Wandergebietes |
− | #* eigene Durchführung von Turmbesteigungen für Reisegesellschaften, Wandergruppen usw. Verantwortliche hierfür werden jeweils vom Vorstand festgelegt, | + | #* eigene Durchführung von Turmbesteigungen für Reisegesellschaften, Wandergruppen usw. Verantwortliche hierfür werden jeweils vom [[Vorstand]] festgelegt, |
− | #* Veröffentlichung informativer und allgemein interessierender Beiträge in der hiesigen Tagespresse. | + | #* Veröffentlichung informativer und allgemein interessierender Beiträge in der hiesigen [[Pressespiegel|Tagespresse]]. |
| # Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er arbeitet im Bereich der Gemeinde Lützschena-Stahmeln und der näheren Umgebung. | | # Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Er arbeitet im Bereich der Gemeinde Lützschena-Stahmeln und der näheren Umgebung. |
| # Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen werden. | | # Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen werden. |
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| == § 3 Mitgliedschaft == | | == § 3 Mitgliedschaft == |
− | # Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden, die mindestens 18 Jahre alt und bereit ist, einen Beitrag zur Lösung der im § 2 genannten Aufgaben zu leisten. In begründeten Fällen ist auch ein Beitritt ab dem 16. Lebensjahr möglich. | + | # [[Mitgliedschaft|Mitglied]] des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person werden, die mindestens 18 Jahre alt und bereit ist, einen Beitrag zur Lösung der im § 2 genannten Aufgaben zu leisten. In begründeten Fällen ist auch ein Beitritt ab dem 16. Lebensjahr möglich. |
| # Der Antrag auf Beitritt ist schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten. Dieser beschließt über die Aufnahme und Eintragung in die Mitgliederkartei anläßlich der nächsten Vorstandssitzung. | | # Der Antrag auf Beitritt ist schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten. Dieser beschließt über die Aufnahme und Eintragung in die Mitgliederkartei anläßlich der nächsten Vorstandssitzung. |
| # Das Mitglied wird über die Aufnahme informiert und erhält die Mitgliedskarte. | | # Das Mitglied wird über die Aufnahme informiert und erhält die Mitgliedskarte. |
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| == § 4 Mitgliederversammlungen == | | == § 4 Mitgliederversammlungen == |
| # Mindestens einmal im Jahr ist eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. | | # Mindestens einmal im Jahr ist eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. |
− | # Die Mitgliederversammlungen, außer der Jahreshauptversammlung, sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. | + | # Die [[Mitgliederversammlung]]en, außer der Jahreshauptversammlung, sind vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. |
| # Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Weitere Punkte können auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. | | # Mit der Einladung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Weitere Punkte können auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn dies mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. |
| # Die öffentliche Bekanntgabe bzw. Einladung zur Versammlung hat mindestens 8 Tage vorher zu erfolgen, um allen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Die Mitgliederversammlungen werden im Amtsblatt der Gemeinde Lützschena-Stahmeln bekanntgemacht. Der Termin der nächsten Versammlung wird in der vorangegangenen Versammlung bekannt gegeben. Alle Mitglieder sind persönlich einzuladen. | | # Die öffentliche Bekanntgabe bzw. Einladung zur Versammlung hat mindestens 8 Tage vorher zu erfolgen, um allen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen. Die Mitgliederversammlungen werden im Amtsblatt der Gemeinde Lützschena-Stahmeln bekanntgemacht. Der Termin der nächsten Versammlung wird in der vorangegangenen Versammlung bekannt gegeben. Alle Mitglieder sind persönlich einzuladen. |
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| # Die Mitgliederversammlung | | # Die Mitgliederversammlung |
| #* nimmt Berichte des Vorstandes entgegen und kann über diese verhandeln, | | #* nimmt Berichte des Vorstandes entgegen und kann über diese verhandeln, |
− | #* wählt den Vorstand und 3 Mitglieder zur Revision der Finanzen, | + | #* wählt den [[Vorstand]] und 3 Mitglieder zur Revision der Finanzen, |
| #* beschließt über die Entlastung des Vorstandes oder jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes, | | #* beschließt über die Entlastung des Vorstandes oder jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes, |
| #* berät und genehmigt die Jahresabrechnung und den Kassenvorschlag gemäß Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr, | | #* berät und genehmigt die Jahresabrechnung und den Kassenvorschlag gemäß Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr, |
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| == § 5 Vorstand == | | == § 5 Vorstand == |
− | # Der Vorstand besteht aus 5 Vereinsmitgliedern (= geschäftsführender Vorstand). | + | # Der [[Vorstand]] besteht aus 5 Vereinsmitgliedern (= geschäftsführender Vorstand). |
| # Zeitweilig mit besonderen Aufgaben beauftragte verantwortliche Mitglieder nehmen entsprechend der Notwendigkeit an den erweiterten Vorstandssitzungen teil. | | # Zeitweilig mit besonderen Aufgaben beauftragte verantwortliche Mitglieder nehmen entsprechend der Notwendigkeit an den erweiterten Vorstandssitzungen teil. |
| # Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. | | # Der Vorstand faßt die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. |
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| # Die Finanzierung der laufenden Ausgaben des Vereins erfolgt durch | | # Die Finanzierung der laufenden Ausgaben des Vereins erfolgt durch |
| #* Mitgliedsbeiträge, deren Höhe auf Beschluß der Mitgliederversammlung festgelegt wird | | #* Mitgliedsbeiträge, deren Höhe auf Beschluß der Mitgliederversammlung festgelegt wird |
− | #* Eintrittsgelder aus Turmbesteigungen | + | #* [[Eintrittspreise|Eintrittsgelder]] aus Turmbesteigungen |
− | #* Spenden, Schenkungen und sonstige Zuwendungen | + | #* [[Spenden]], Schenkungen und sonstige Zuwendungen |
| #* Erlöse aus dem Verkauf von Souvenirs, touristischer Literatur etc. | | #* Erlöse aus dem Verkauf von Souvenirs, touristischer Literatur etc. |
| #* finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln entsprechend dem Vereinigungsgesetz | | #* finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln entsprechend dem Vereinigungsgesetz |
Dieses Statut wurde zur Mitgliederversammlung am 10.01.1997 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen.