27.11.2024

Beitragsordnung

Aus BtV

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§ 1 Grundsatz

  1. Grundlage für die Regelungen dieser Beitragsordnung ist die Satzung des Bismarckturm-Vereins Lützschena-Stahmeln e. V. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
  2. Die Beitragsordnung kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind ein Teil der Eigenmittel, die der Verein auf‌bringt, um die Finanzierung seiner Arbeitsaufgaben entsprechend der satzungsgemäßen Ziele zu gewährleisten.

§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  2. Jedes Vereinsmitglied entrichtet einen Jahresbeitrag von 15,00 €.
  3. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

§ 3 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird nach Einverständnis des Mitglieds (Einzugsermächtigung) im ersten Quartal des jeweiligen Kalenderjahres von dessen Konto eingezogen. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
  2. Ist die Abbuchung des Vereinsbeitrags bei erteilter Ermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren mangels Deckung des Kontos oder fehlerhafter Angaben der Bankverbindung, die durch das Mitglied zu verantworten sind, nicht möglich, sind dadurch entstehende zusätzliche Kosten vom Mitglied zu tragen.
  3. Liegt keine Einzugsermächtigung des Mitglieds vor, ist der Mitgliedsbeitrag im ersten Quartal des jeweiligen Kalenderjahres per Überweisung auf das Vereinskonto oder in bar an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands zu zahlen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts in voller Höhe für das aktuelle Geschäftsjahr zu leisten.

Diese Beitragsordnung wurde zur Mitgliederversammlung am 8. April 2010 vorgetragen, erläutert und einstimmig beschlossen.

Leipzig, 8. April 2010